Die persofaktum GmbH (nachstehend „persofaktum“) betreibt unter der Domain „www.persofaktum.de“ eine „Internetplattform“ für registrierte Mitglieder zur Vermittlung von HR-Dienstleistern, insbesondere im Bereich Personalmanagement (nachstehend „Dienstleister“).
Für die Nutzung der Internetplattform gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend die „Geschäftsbedingungen“). Der Auftraggeber (nachstehend der „Auftraggeber“, Auftraggeber und Dienstleister gemeinsam auch „Mitglieder“ genannt) kann über die Internetplattform eine Rechercheanfrage schalten, mit der er eine bestimmte Dienstleistung sucht. persofaktum wird auf der Grundlage der gesuchten Dienstleistungskriterien gezielt Dienstleister ansprechen und diesen über die Internetplattform die Möglichkeit geben, sich anonym auf die jeweilige ausgeschriebene Dienstleistung zu bewerben. persofaktum wird die jeweilige Bewerbung sodann überprüfen und nach einer von persofaktum durchgeführten subjektiven Vorauswahl Auftraggebern aus ihrer Sicht geeignete Dienstleister anonymisiert über die Internetplattform/digital vorstellen. Die Auftraggeber können sodann auswählen, zu welchen Dienstleistern sie Kontakt hergestellt bekommen wollen, um in ein Kennenlernen und ggf. direkte Verhandlungen eintreten zu können.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, die über das Internetportal von persofaktum über die Internetseite http://www.persofaktum.de oder direkte Vermittlung durch Mitarbeiter von persofaktum zustande kommen. Diese Geschäftsbedingungen können ausgedruckt oder als pdf-File (Datei) aus dem Internet heruntergeladen werden (siehe Seitenende).
persofaktum darf diese Geschäftsbedingungen ändern und weist auf die Änderungen vor Inkrafttreten hin. Widerspricht ein registriertes Mitglied der Änderung nicht innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als genehmigt. Akzeptiert das Mitglied die geänderten Bedingungen nicht, kann persofaktum binnen zwei (2) Monaten ab dem Widerspruch des Mitglieds ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
persofaktum kann nach eigener Wahl, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist, die Korrespondenz mit den Mitgliedern über die bei der Anmeldung von dem Mitglied angegebene E-Mail-Adresse führen. Das Mitglied stellt die Erreichbarkeit über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse sicher.
Die Leistungen von persofaktum richten sich nicht an Verbraucher oder Minderjährige, sondern ausschließlich an volljährige Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler. Die Leistungen können nur von registrierten Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung als Mitglied besteht nicht. Der Mitgliedsantrag stellt ein Vertragsangebot an persofaktum dar, welches persofaktum ablehnen oder annehmen kann.
Die Mitgliedschaft gilt unbefristet. Sie ist beiderseitig jederzeit fristlos kündbar.
persofaktum bestätigt den Eingang des Angebotes auf Mitgliedschaft durch eine Validierungsmail an den Anmelder. Die Validierungsmail stellt keine Annahme des Mitgliedsantrags dar. Sie enthält einen Link, den der Anmelder zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse anklicken muss. Erfolgt dieses Anklicken nicht binnen sieben (7) Tagen, verfällt die Anmeldung.
Der Anmelder ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Mit der Anmeldung versichert der Anmelder, nutzungsberechtigt nach Vorgabe dieser Nutzungsbedingungen zu sein. Ein Anmelder, der für eine juristische Person handelt, erklärt mit der Anmeldung, für diese vertretungsberechtigt zu sein. Die Registrierung als Mitglied ist an natürliche Personen gebunden und nicht übertragbar. Jede Person, welche die Plattform nutzen möchte, ob als natürliche Person oder als Vertreter einer juristischen Person, benötigt jeweils eine eigene registrierte Mitgliedschaft.
Das Mitglied teilt alle Änderungen seiner Mitgliedsdaten während der Laufzeit seiner Mitgliedschaft persofaktum unverzüglich und unaufgefordert über seinen persönlichen Profilbereich mit.
Die Speicherung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO. persofaktum ist berechtigt, personenbezogene Daten der Mitglieder zu speichern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig ist. Soweit persofaktum die Dienstleistung in technischer Hinsicht dergestalt erbringt, dass das persofaktum-Portal ganz oder in Teilen in Portale anderer Anbieter eingebunden ist (z.B. eines Verbands o.ä.), findet eine Datenweitergabe dorthin oder von dort nur in notwendigem Maße statt.
a) Prozessbeschreibung der Rechercheanfrage
Um eine Rechercheanfrage für eine Dienstleistung zu starten bzw. bei persofaktum einen Bewerbungsvorschlag hierauf abzugeben, ist die jeweilige Eingabemaske („Rechercheanfrage“ bzw. „Bewerbungsvorschlag“) durch das registrierte Mitglied vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden. Die ausgeschriebene Dienstleistung muss tatsächlich benötigt werden. Eine Ausschreibung oder eine Bewerbung für Dritte, sowie Ausschreibungen oder Bewerbungen zum Schein sind unzulässig, insbesondere Ausschreibungen oder Bewerbungen im Agenturgeschäft, zur Marktpreisermittlung, im Benchmarking, o.ä. Sollte ein Auftraggeber entgegen diesen Bestimmungen ausschreiben, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 je Einzelfall fällig.
Bis zur Übermittlung von Kontaktdaten durch persofaktum an den Auftraggeber, bleiben der Auftraggeber und die Dienstleister anonym. Nach der Auswahl informiert persofaktum den Auftraggeber über die Identität der ausgewählten Dienstleister und teilt auch den ausgewählten Dienstleistern die Identität des Auftraggebers mit (nachstehend „Kontaktfreischaltung“).
persofaktum ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über jede einzelne Bewerbung zu informieren, sondern trifft für den Auftraggeber eine Vorauswahl der Bewerbungen, die aus subjektiver Sicht von persofaktum für die ausgeschriebene Dienstleistung geeignet ist. Die nicht ausgewählten Bewerbungen und Dienstleister müssen nicht dauerhaft oder längerfristig gespeichert werden, sondern persofaktum ist jederzeit zur Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
b) Ablehnung einer Rechercheanfrage oder von Bewerbungen
persofaktum ist nicht verpflichtet, Rechercheanfragen und Bewerbungen zu akzeptieren. Die Übermittlung und Freischaltung auf der Internetplattform von Bewerbungen und Ausschreibungen unterliegt der Vorauswahl von persofaktum.
c) Vertragsabschluss nur zwischen Ausschreibendem und Dienstleister
Ob, mit wem, wann und zu welchen Bedingungen etc. ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister geschlossen wird, ist Sache dieser beiden und entzieht sich der Verantwortung von persofaktum. Keinesfalls kommt daher ein Vertrag über die ausgeschriebene Dienstleistung mit persofaktum zustande. persofaktum haftet nicht für Art, Inhalt und Güte der Ausschreibung, Bewerbungen, Dienstleistung, Vertragserfüllung, rechtliche Zulässigkeit, objektive oder subjektive Möglichkeit.
Die Mitglieder sind verpflichtet, persofaktum alle Verträge, die mit dem ihnen mitgeteilten Gegenkontakt (Dienstleister oder Auftraggeber) zu Stande gekommen sind (insbes. Folgeverträge nach dem erstausgeschriebenen Vertrag oder Verträge über andere Leistungen), tagesgleich per E-Mail mitzuteilen und schriftlich oder in Textform geschlossene Verträge an persofaktum per E-Mail weiterzuleiten:
Diese Auskunftspflicht besteht ebenfalls tagesgleich mit dem ersten Gespräch und Folgegesprächen beider Parteien über einen möglichen weiteren Auftrag bis hin zur tagesgleichen Information über einen Vertragsschluss in Textform (Brief, E-Mail) und Weiterleitung schriftlich oder in Textform geschlossener Verträge bzw. Information über mündlich geschlossene Verträge.
Die Auskunftspflicht ist vertragliche Hauptpflicht des Mitglieds und unterliegt keiner weiteren Bedingung; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Sie bezieht sich auf den gesamten Vertrag (Seite 1 bis Unterschriftsseite sowie sämtliche Anlagen) sowie alle zusätzlichen Angaben, die für uns erforderlich sind, um Begründung, Umfang und Dauer der Vergütungsverpflichtung der Mitglieder festzustellen (z.B. Änderungsvereinbarungen, Ergänzungsvereinbarungen, Nebenabreden etc., gleich ob schriftlich, per E-Mail oder mündlich).
Kommt ein Mitglied der vertraglichen Pflicht zur Auskunft nicht nach, wird eine an persofaktum zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von persofaktum nach billigem Ermessen bestimmt wird, und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Strafe beträgt für jeden Fall mindestens 5.001,00 €. Der Anspruch von persofaktum auf Ersatz nachweislich entstandenen Schadens wird durch die Vertragsstrafe nicht berührt.
Die Vergütung für persofaktum bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
a) Zahlungspflichten (Dienstleister)
Erhält ein Dienstleister innerhalb von 36 Monaten ab Kontaktfreischaltung von dem Auftraggeber einen Auftrag, erhält persofaktum eine Provision in Höhe von 15% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) des geschlossenen Vertrags zwischen Auftraggeber und Dienstleister (nachstehend der „Provisionsanspruch“). Notwendige Reisekosten des Dienstleisters, die nicht vom Auftraggeber übernommen werden, können bei Vorlage entsprechender Belege, maximal in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Auftraggeber und Dienstleister, für die Berechnung des Vergütungsanspruchs von persofaktum abgezogen werden.
Der Provisionsanspruch von persofaktum entsteht auch bei wiederholten, zusätzlichen und neuen Verträgen zwischen Dienstleister und Auftraggeber für einen Zeitraum von 36 Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt der Kontaktfreischaltung. Entscheidend für den Provisionsanspruch ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der (ggfs. spätere) Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung durch den Dienstleister. Auch Leistungen/Aufträge, die unter einem Rahmenvertrag erbracht werden, sind provisionspflichtig, wenn der Rahmenvertrag innerhalb des 36-Monats-Zeitraumes seit Kontaktfreischaltung geschlossen wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Dienstleister über mit ihm selbst verbundene Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) oder mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) des Auftraggebers kontrahiert. Dies gilt ebenso für Subunternehmen, Kooperationspartner, Angehörige oder gleich gelagerte Gruppen. Jegliche Umgehungskonstellationen lassen den Provisionsanspruch nicht entfallen.
Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Dienstleister - selbst über mit ihm selbst verbundene Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) oder mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) des Auftraggebers - mit Kunden des Auftraggebers kontrahiert, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden. Ist unklar, ob die Kunden des Auftraggebers dem Dienstleister im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind, so muss der Dienstleister nachweisen, dass ihm die Kunden außerhalb seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind.
Der Provisionsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss des jeweiligen Vertrags. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Dienstleister und Auftraggeber später wieder entfällt oder reduziert wird, unabhängig von den Gründen oder dem Wirksamkeitszeitpunkt des Wegfalls oder der Reduzierung.
Preisangaben sind, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer zu verstehen.
b) Zahlungspflichten (Auftraggeber)
Sollte zwischen dem Auftraggeber oder mit einem mit dem Aufraggeber verbundenen Unternehmen (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung) und einem Dienstleister binnen 36 Monaten nach Kontaktfreischaltung ein Arbeitsverhältnis (Abschluss eines Arbeitsvertrages/Geschäftsführeranstellungsvertrag etc.) begründet werden, hat der Auftraggeber eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 25% des Jahresbruttogehaltes inkl. Boni des Kandidaten an persofaktum zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr wird mit Vertragsunterschrift des Kandidaten fällig.
c) Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
Das registrierte Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Das Mitglied ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
Wir behalten uns vor, registrierten Mitgliedern, die sich in Zahlungsverzug befinden, fristlos aus diesem Grund zu kündigen und danach das Mitglied für die Zukunft von einer erneuten Teilnahme an der Plattform auszuschließen; hierfür willigt das Mitglied in die Speicherung seiner erforderlichen Daten ein.
Der Dienstleister verpflichtet sich für die Dauer von 24 Monaten ab Kontaktfreischaltung weder selbst noch mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) Vermittlungstätigkeiten für den Auftraggeber zu erbringen und im Hinblick auf den Auftraggeber nicht in Wettbewerb zu persofaktum zu treten. Erhält der Dienstleister im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis von weiteren, neuen, anderen Bedarfen bei dem Auftraggeber oder Kunden des Auftraggebers, so teilt er dies persofaktum unverzüglich mit. Verstößt der Dienstleister gegen das Wettbewerbsverbot, ist an persofaktum eine Vertragsstrafe für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.001 EUR zu zahlen.
Wir sind bemüht, aber nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Leistungen sicherzustellen. Für die Vermittlung des Zugangs zum Internet sind die Nutzer selbst verantwortlich. Es handelt sich hierbei nicht um Leistungen des Vertragspartners.
persofaktum übernimmt keinerlei Haftung für die vom Auftraggeber gewünschten und/oder vom Dienstleister angebotenen Leistungen, da persofaktum nicht Vertragspartner der vermittelten Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen Mitgliedern wird und persofaktum keinerlei Einfluss auf solche Vertragsverhältnisse hat.
persofaktum ist nicht verpflichtet, die vom registrierten Mitglied angegebenen bzw. zur Veröffentlichung freigegebenen Daten und Informationen auf Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Das registrierte Mitglied trägt hierfür die alleinige Verantwortlichkeit. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, welche gegen die Grundsätze gemäß Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder geistige, gewerbliche oder sonstige Schutzrechte (insbesondere: Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Markenrechte, Urheberrechte etc.) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen.
persofaktum haftet außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Die Haftung von persofaktum ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Jedes registrierte Mitglied erklärt für die Dauer der Mitgliedschaft unwiderruflich das Einverständnis zum Mailempfang auf die von dem jeweiligen Mitglied angegebenen E-Mail-Adresse(n).
Jedes Mitglied erklärt ebenso unwiderruflich das Einverständnis, dass Rechnungen von persofaktum nur per E-Mail übersendet werden.
Soweit in diesen Regelungen oder ansonsten im Zusammenhang mit der Internetplattform eine geschlechtsspezifische Form (weiblich oder männlich) verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Alle Regelungen gelten gleichermaßen und betreffen Mitglieder jedes Geschlechts und juristische Personen.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abrede, diese Bedingungen zu ändern.
Abweichende Bedingungen von Vertragspartnern von persofaktum, die persofaktum nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind für persofaktum unverbindlich, auch wenn persofaktum diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Köln.
persofaktum GmbH, Köln, Januar 2024